Berufsbild

Diakonisch-gemeindepädagogische Mitarbeitende werden in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers als Diakone und Diakoninnen bezeichnet (siehe: Diakonenverordnung).

Diakone und Diakoninnen haben die Aufgabe das Evangelium zu kommunizieren. Das geschieht, indem sie tätig werden in den Bereichen

  • Bilden,
  • Unterstützen und
  • Verkündigen.

Die Ausbildungen oder das Studium von Diakonen und Diakoninnen enthalten daher Elemente aus den Disziplinen Pädagogik, Soziale Arbeit und Theologie. 

In Hannover ist ein Studium in Religionspädagogik und Sozialer Arbeit die Regelausbildung. Ggf. können andere Ausbildungen anerkannt werden.

Mehr zur Ausbildung hier

Jeder Diakon und jede Diakonin hat in den Arbeitsfeldern unterschiedliche Schwerpunkte. Daher kommen die Bereiche Bilden, Unterstützen und Verkündigen in unterschiedlichem Umfang vor.

So kann beispielsweise der Aspekt des Bildens im Vordergrund stehen, während die anderen Aspekte in den Hintergrund treten. Genauso können die Aspekte Unterstützen oder Verkündigen das je wichtigste Element des Berufsprofils sein, während andere Aspekte eher in den Hintergrund treten. Dieses sind nur einige Möglichkeiten des Berufsprofils eines Diakons oder einer Diakonin.

Vielfalt als Chance

Ein Blick auf die Dienstanweisungen von Diakonen und Diakoninnen zeigt daher eine Vielfalt beruflicher Tätigkeitsfelder. Diese Vielfalt wird heute sowohl für die Mitarbeitenden als auch für Arbeitgeber als Chance verstanden. 

Die dadurch entstehenden unterschiedlichen Ausprägungen des Berufsbildes finden sich zum einen in der Grundberufsidee, in Spezialisierungen und darin, dass die Elemente Bilden, Unterstützen oder Verkündigen in besonderer Weise hervortreten.

Die Grundberufsidee: Generalisten

Diakone und Diakoninnen sind nach wie vor als Generalisten und Generalistinnen in diakonischen und gemeindepädagogischen Berufsfeldern tätig. Dabei haben sie häufig die Aufgabe Gruppen oder Gremien miteinander zu vernetzen. Oft müssen sie sich in verschiedenen Strukturen bewegen können. Sie arbeiten daher als

  • Generalisten in diakonischen und gemeindepädagogischen Berufsfelden und indem sie
  • Strukturen und Vernetzungen gestalten und fördern

In der Dienstanweisung steht beispielsweise:
„Der Diakon ist für Gemeindearbeit zuständig.“
„Die Diakonin hat die Aufgabe die Jugendarbeit in kirchlichen und kommunalen Gremien zu vertreten“.

Spezialisierungen

Diakone und Diakoninnen können sich für bestimmte Arbeitsfelder spezialisieren. Diese Spezialisierungen können sich auf Zielgruppen, auf soziale Räume oder auf Themen beziehen.

  • zielgruppenspezifische Spezialisierungen: Bezugsrahmen sind zum Beispiel das Lebensalter und die Lebenslagen von Zielgruppen;
    In der Dienstanweisung steht beispielsweise: „Der Diakon arbeitet in der Seniorenarbeit“
  • sozialräumliche Spezialisierungen: Bezugsrahmen sind zum Beispiel die Sozialräume, in denen Menschen leben, sowie deren Bedarfe und Ressourcen
    In der Dienstanweisung steht beispielsweise: „Die Diakonin arbeitet im sozialen Brennpunkt.“
  • thematische Spezialisierungen: Bezugsrahmen sind sachlich-thematisch konturierte Arbeitsaufträge wie zum Beispiel ‚Öffentlichkeitsarbeit‘, ‚Fundraising‘,‘Referentin für entwicklungsbezogene Arbeit‘.
    Um diese Aufgaben ausführen zu können ist es in den meisten Fällen nötig, eine Langzeitfortbildung oder Weiterbildung absolviert zu haben.
    In der Dienstanweisung steht beispielsweise: „Der Diakon ist für die Öffentlichkeitsarbeit des Kirchenkreises zuständig“.

Bilden – Unterstützen – Verkündigen als Modi der Kommunikation des Evangeliums

Diakone und Diakoninnen können als besonders prägendes Merkmal einen Bildungs-, einen Unterstützungs- oder einen Verkündigungsauftrag haben.

  • Bilden: Formale (Schulen, Hochschulen, Fortbildung), non-formale und informelle Bildungsprozesse (in Kirchengemeinde, Diakonie und Sozialraum)
    In der Dienstanweisung steht beispielsweise: „Die Diakonin wird beauftragt Fortbildungen für ehrenamtliche Mitarbeitende im Kirchenkreis zu konzipieren und zu leiten“
  • Unterstützen: z. B.:gemeinwesendiakonische Arbeit, Tafelarbeit, Besuchsdienst, Arbeitsloseninitiativen, Dienstleistungen für und mit Menschen mit Behinderungen etc.
    In der Dienstanweisung steht beispielsweise: „Der Diakon leitet den Sozialen Laden der Kirchengemeinde und ist für die Hausaufgabenbetreuung verantwortlich“
  • Verkündigen: z. B.: Der/die Mitarbeitende praktiziert Formen zielgruppenspezifischer Spiritualität (Hauskreise, Andachten für die Arbeit von Gruppen, Mitarbeitende in Einrichtungen und Schulen, aber auch Konfirmandenarbeit, zielgruppenbezogene Gottesdienste, …).
    In der Dienstanweisung steht beispielsweise: „Die Diakonin hält Andachten in den Altenheimen der Gemeinde. Sie verantwortet zielgruppenbezogene Gottesdienste“.

Dienstauftrag in mehreren Feldern

Vielfach bewegt sich der Dienstauftrag eines Diakons oder einer Diakonin in mehreren Feldern.

Beispiel:

Wer in der Jugendarbeit (Zielgruppe) tätig ist, hat diesen Auftrag möglicherweise in einem Sozialen Brennpunkt (Sozialraum) und außerdem den Auftrag einen Mittagstisch anzubieten (Unterstützen) und einzuladen zu zielgruppenbezogenen Gottesdiensten (Verkündigen).