Rahmenbedingungen

Einsegnung

Bei ihrer erstmaligen Anstellung werden Diakoninnen und Diakone eingesegnet. Die Einsegnung ist eine feierliche Übertragung eines kirchlichen Mandats. Sie beinhaltet die Beauftragung mit einem spezifischen Dienst als Diakon*in beauftragt, der selbstständig wahrgenommen wird. Sie ermöglicht eine lebenslange Gestaltung des eigenen Handels unter dem Zuspruch Gottes. Gleichzeitig erfolgt die Verpflichtung den „Dienst als Diakon*in gemäß dem Bekenntnis der evangelisch- lutherischen Kirche in Treue wahrzunehmen und in der Nachfolge Jesu Christi zu leben.“ Die Einsegnung erfolgt durch Regionalbischöf*innen in einem Gottesdienst und berechtigt die Bezeichnung „Diakon*in“ zu führen.

Anstellung

Die Anstellung als Diakon*in in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers erfolgt auf Ebene der Landeskirche. Die konkrete Tätigkeit wid dann auf ausgeschriebenen Stellen in Kirchengemeinde, Region, Kirchenkreis oder Einrichtung geleistet. Stellenwechsel auf dem Gebiete der Landeskirche sind so ohne Anstellungsträgerwechsel möglich. Außerdem bietet das Referat 37 (Referat für Diakon*innen) im Landeskirchenamt und andere Stellen berufsbiografische Unterstützung, Beratung und leistet Personalentwicklung.

Voraussetzungen für eine Anstellung als Diakon*in sind:

  1. der erfolgreiche Abschluss eines landeskirchlich anerkannten Studien- oder Ausbildungsganges,
  2. die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) oder einer Kirche, mit der die Mitgliedskirchen der EKD in Kirchengemeinschaft verbunden sind, und
  3. die kirchliche Anerkennung als Diakonin oder Diakon.