Bei ihrer erstmaligen Anstellung werden Diakoninnen und Diakone eingesegnet. Die Einsegnung ist eine feierliche Übertragung eines kirchlichen Mandats. Sie beinhaltet die Beauftragung mit einem spezifischen Dienst als Diakon*in beauftragt, der selbstständig wahrgenommen wird. Sie ermöglicht eine lebenslange Gestaltung des eigenen Handels unter dem Zuspruch Gottes. Gleichzeitig erfolgt die Verpflichtung den „Dienst als Diakon*in gemäß dem Bekenntnis der evangelisch- lutherischen Kirche in Treue wahrzunehmen und in der Nachfolge Jesu Christi zu leben.“ Die Einsegnung erfolgt durch Regionalbischöf*innen in einem Gottesdienst und berechtigt die Bezeichnung „Diakon*in“ zu führen.