Sie starten gerade nach Ihrem Anerkennungsjahr in die Praxis als Diakon*in? Oder Sie haben bereits Berufserfahrung und möchten sich mit dem Amt der öffentlichen Verkündigung beauftragen lassen?
Diakon*innen können sich in das Amt der öffentlichen Verkündigung berufen lassen. Dafür sind drei Module in der „Werkstatt Theologie und Sprache“ zu durchlaufen. Hier bilden Sie sich theologisch, homiletisch und liturgisch weiter. Wir berücksichtigen dabei Ihre individuelle Situation und auf die jeweiligen Anforderungen bei Ihnen vor Ort. Die Berufung in das Amt der öffentlichen Verkündigung, mit der die Weiterbildung abschließt, erlaubt Ihnen unter anderem die Leitung von Abendmahlsfeiern und die Leitung von Gottesdiensten, etwa Konfirmationen. Das bringt neue Freiheiten in der praktischen Arbeit! Die Weiterbildung unterstützt Sie darin, die neuen Möglichkeiten selbstbewusst auszufüllen.