Datenschutz

und Datenerhebung im Rahmen von Personalentwicklungsgesprächen

Die Personalentwicklungsgespräche entfalten in kooperativer Zusammenarbeit und Vertrauen ihre Wirkung. Transparenz ist dafür ein wichtiger Baustein. Das gilt besonders für die im Rahmen des Personalentwicklungsgespräches erhoben und gespeicherten Daten.

Was wird wo gespeichert:

  • Die Termine des Personalentwicklungsgespräches bzw. die Absage werden in der Personalakte vermerkt.
  • Am Ende Personalentwicklungsgespräches werden Ergebnisse und Verabredungen in einer Dokumentation gemeinsam abgestimmt festgehalten und gespeichert. Die Speicherung dieser Angaben erfolgt separat und vor Zugriff geschützt. Einsicht haben ausschließlich inhaltlich mit der Tätigkeit von Diakon:innen befasste Mitarbeitende aus dem Referat 37 (Diakoninnen und Diakon). Die Dokumentation wird nach dem nächsten PE-G oder nach individueller Absprache gelöscht und durch die aktuelle ersetzt.

Informationspflichten nach § 17 Datenschutzgesetzt der EKD:

  • verantwortlichen Stelle: Landeskirchenamt der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers, Referat 37 Diakoninnen und Diakone. 
  • örtlicher Beauftragten für den Datenschutz: Gerrit Eichhorn, datenschutz.landeskirche@evlka.de
  • Zweck der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage: Durchführung der Personalentwicklungsgespräche und Unterstützung von Diakon:innen bei ihrer beruflichen Entwicklung. Rechtsgrundlage: §12 Diakoninnengesetz
  • Es finden weder Datenweitergabe noch Profiling statt.
  • Dauer der Datenspeicherung und Kriterien der Dauer:
    • Die Terminangaben der Personalentwicklungsgespräche bleiben bis zum Ausscheiden aus dem Dienst gespeichert.
    • Die Dokumentation und die darin enthaltenen Angaben werden bis zum nächsten Gespräch, oder nach individueller Vereinbarung gespeichert. Die Löschung findet spätestens beim Ausscheiden aus dem Dienst statt, bzw. werden diese durch die aktuellen Angaben ersetzt.
    • Die Profilbeschreibung wird mit allen physischen und digitalen Kopien unmittelbar nach dem Personalentwicklungsgespräch gelöscht. Wobei ein Email-Backup auf den Mailservern länger erhalten bleiben kann.
  • Beschwerderecht/-möglichkeit besteht bei: Beauftragter für den Datenschutz der EKD, Herr Michael Jacob, michael.jacob@datenschutz.ekd.de
  • Es besteht das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit sowie auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Diese Rechte können gegenüber der verantwortlichen Stelle geltend gemacht werden.