in aller Kürze die wesentlichen Informationen zu den Prsonalentwicklungsgesprächen
Personalentwicklungsgespräche sind vertrauliche Gespräche, die Diakon*innen dabei unterstützen, ihre berufliche Entwicklung langfristig, bewusst und selbstverantwortlich zu gestalten. Sie dienen der beruflichen Orientierung, der Erarbeitung von Entwicklungsperspektiven und -zielen. Die Landeskirche begleitet Diakon*innen in diesem Prozess und nimmt Weiterentwicklungswünsche auf.
Kirchliche Arbeit und individuelle berufliche Interessen entwickeln sich stets weiter. Darum möchte die Landeskirche die berufliche Entwicklung ihrer Diakon*innen fördern. Im Diakoninnengesetz ist dazu vorgesehen, dass es mindestens alle 10 Jahre ein Personalentwicklungsgespräch gibt. (§12 Diakoninnengesetz)
Ziel ist es, Mitarbeitende kontinuierlich zu begleiten, sie wahrzunehmen und dabei zu unterstützen, eine gute Passung zwischen Kompetenzen, Interessen, Lebensphasen und dem Stel¬lenprofil zu erreichen.
PE-G geben Raum, Wünsche, Interessen und Weiterbildungsbedarfe zu reflektieren, Entwicklungsmöglichkeiten zu erkennen und konkrete Schritte (z. B. Fortbildungen, neue Aufgaben oder Stellenprofile) zu planen. Außerdem nimmt die Landeskirche als Arbeitgeber Interessen und Entwicklungswünsche wahr und kann sie bei Stellensuche oder Veränderung des vorhandenen Stellenprofils unterstützen bzw. berücksichtigen.
Sie ergänzen Jahresgespräche und Fortbildungsangebote, ersetzen diese aber nicht.
Zu den Vorteilen zählt die persönliche Klärung beruflicher Entwicklungsschritte- und Wünsche. Besonders der mittel- bis langfristige Perspektive ermöglicht eine gute Planung künftiger Schritte. Außerdem findet ein kontinuierlicher Austausch mit dem Arbeitgeber statt. Entwicklungsziele können benannt und gemeinsam die Umsetzung besprochen werden.
Ein PE-G bietet keine Nachteile.
Alle Diakon*innen der Landeskirche werden regelmäßig eingeladen (im Schnitt etwa alle 8 Jahre, abhängig von Dienstjahren oder Alter). Die Gespräche sind im gegenseitigen Interesse verbindlich; Ausnahmen (z. B. kürzlicher Stellenwechsel oder besondere persönliche/berufliche Situationen) sind möglich. PE-G können jederzeit von Diakon*innen angefragt werden.
Die Personalentwicklungsgespräche werden 2026 schrittweise eingeführt. Bis ein regulärer Rhythmus etabliert ist, wird es etwas dauern. Bei Interesse kann ein PE-G aber jederzeit angefragt werden.
Die Einladung erfolgt mindestens sechs Monate vor dem Termin durch das Referat Diakoninnen und Diakone im Landeskirchenamt. Der konkrete Termin wird gemeinsam vereinbart.
Zur Vorbereitung erstellen Mitarbeitende eine berufliche Profilbeschreibung, in der Erfahrungen, Kompetenzen, Motive und Entwicklungswünsche erarbeitet und dargestellt werden. Idealerweise ist auf Wunsch die Unterstützung durch die Arbeitsstelle für Personalberatung und -entwicklung möglich.
Für das Gespräch sollten ca. 2 Stunden eingeplant werden.
Um diese Themen wird es gehen:
- Klärung von Ziel, Ablauf, Rollen sowie Chancen und Grenzen
- Rückblick auf die bisherige Berufsbiografie und vorhandene Kompetenzen
- Blick nach vorn: mögliche Entwicklungsperspektiven und nächste Schritte
- Festhalten vereinbarter Maßnahmen und Verantwortlichkeiten
Grundsätzlich im Landeskirchenamt in Hannover.
Das Personalentwicklungsgespräch und die Termine mit der Arbeitsstelle Personalberatung, sowie die Wegezeiten sind Dienstzeit. Eine Dienstreisegenehmigung sowie Wegstreckenentschädigung nach den landeskirchlichen Regelungen sind jeweils vor Ort zu beantragen.
Vereinbarte Schritte werden vor Ort weiterverfolgt, zum Beispiel in Jahresgesprächen oder durch konkrete Weiterbildungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Die einzelnen Schritte und die Unterstützung bei der Umsetzung werden im PE-G gemeinsam entwickelt.
Die Personalentwicklungsgesopräche dienen ausschließlich der Unterstützung. Es werden nur wenige, klar benannte und gemeinsam abgestimmte Informationen (z.B. die abgesprochenen Schritte) dokumentiert. Der Termin des Gesprächs wird in der Personalakte vermerkt; die eigentliche Dokumentation wird getrennt und zugriffsbeschränkt gespeichert und beim nächsten PE-G ersetzt. Andere Unterlagen werden nicht aufbewahrt.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit und transparente Kommunikation sind zentral. Es werden nur abgesprochene Informationen dokumentiert; die Dokumentation wird getrennt von der Personalakte gespeichert. Zugriff haben nur Mitarbeitende aus dem Referat Diakon*innen, die inhaltlich mit der Tätigkeit von Diakon*innen befasst sind.
Eine grundsätzliche, regelmäßige Information zu Art, Umfang und Inhalt der Personalentwicklungsgespräche oder Jahresgespräche zwischen Dienstaufsicht und dem Referat Diakon*innen findet nicht statt. Gesprächsinhalte und Informationen werden nur nach Absprache mit der Diakonin/dem Diakon weitergegeben.
Für die Personalentwicklungsgespräche gilt das Schutzkonzept des Landeskirchenamtes -> Download hier
Siehe auch Konzept der PE-G (Kapitel 6.4).
Eine Risiko- und Ressourcenanalyse wurde durchgeführt und kann -> hier eingesehen werden.
Ja — Personalentwicklungsgespräche können jederzeit von Diakon*innen angefragt werden.
Oben auf der Seite kann das Konzept für die PE-G, sowie eine Zusammenfassung eingesehen werden. Außerdem stehen die Mitarbeitenden im Referat Diakoninnen und Diakon im Landeskirchenamt für Fragen zur Verfügung.
Kontakt über:
- Diakonin Inga Rohoff
- Leitung Referat Diakoninnen und Diakone im Landeskirchenamt
- Tel.: 0511 1241 309
- E‑Mail: Inga.Rohoff@evlka.de