Arbeitszeit

Jahresplanung der Arbeit

In der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers arbeiten Mitarbeitende in unterschiedlichen Beschäftigungssystemen: privatrechtlich Beschäftigte, öffentlich rechtlich Beschäftigte und ehrenamtlich Mitarbeitende. Diese Systeme sind nicht in jeder Hinsicht vergleichbar. Unterschiede ergeben sich z. B. in der Regelung der Arbeitszeit.

Diakone und Diakonen der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers  sind privatrechtlich beschäftigte Mitarbeitende. Die Arbeitszeit wird durch den TV-L in Verbindung mit der Dienstvertragsordnung geregelt. Darin ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf 38,5 Stunden bei einer 5-Tage-Woche festgelegt (siehe dazu § 6 TV-L in Verbindung mit § 11 DienstVO). Überstunden und Freizeitausgleich sind in § 12 und Anlage 8 der DienstVO geregelt.

Diese Regelungen finden sich im öffentlich rechtlichen System (Beamte) in dieser Form nicht wieder.
Ehrenamtliche stellen ihre Freizeit für die kirchliche Arbeit zur Verfügung.

Daher kann es insbesondere bei Fragen zu Überstunden und Freizeitausgleich Verständigungsschwierigkeiten zwischen Mitarbeitende geben, die nach den unterschiedlichen Systemen in der Kirche arbeiten.

Weiter Informationen:

eigenverantwortliche gestaltung Arbeitszeit

Die Arbeitsphasen von Diakonen und Diakoninnen sind oft sehr unregelmäßig. Diese Unregelmäßigkeiten entstehen durch

  • die Gestaltung der täglichen Arbeit (z.B. Dienstbesprechungen und Konferenzen am Vormittag, Unterricht am Nachmittag, Gruppen am Abend)
  • die Gestaltung der wöchentlichen Arbeit (einige Tage sind mehr, andere weniger angefüllt)
  • durch Maßnahmen an Wochenenden
  • durch auf die Zielgruppen angepasste Freizeit- bzw. Fortbildungs- bzw. Schulungsmaßnahmen

Diese unterschiedliche und unregelmißge Ausgestaltung ist durch den jeweiligen Dienstauftrag und bedingt. Im Rahmen dessen gestalten Diakon*innn eigenverantwortlich ihre konkreten Tätigkeiten und die Arbeitsplanung. Um den teils divergierenden Interessen von Zielgruppen, Arbeitgeber und Privatleben gerecht zu werden ist eine fundierte und transparente Planung der Jahresarbeitszeit von großer Bedeutung. Hierbei kommen verschiedenen Modelle in Betracht (Burgdorfer Modell, Terminstunden).

Dokumentation

Die Frage nach der Dokumentation der Arbeitszeit wird in der Berufspraxis vor Ort unterschiedlich beantwortet. Im Jahr 2017 hat die Ev.-luth. Landeskirche Hannovers das Sozialwissenschaftliche Institut der EKD beauftragt eine Befragung der Diakon*innen und Superintendent*innen durchzuführen mit dem Ziel, die Arbeitssituation der Diakon*innen zu erfassen. In dieser Studie wurde u.a. erhoben, ob Arbeitszeit dokumentiert wird und wie hoch die Zufriedenheit mit dieser Form der Arbeitszeiterfassung ist. Das Ergebnis lässt erkennen, dass die Zufriedenheit sowohl auf Seiten der Diakon*innen als auch auf Seiten der Superintendent*innen höher ist, wenn die Arbeitszeit eigenverantwortlich gestaltet wird.

Anlass für die jeweilige Form der Arbeitszeiterfassung wurde nicht erfragt. Es wurde auch nicht der Frage nachgegangen, welche weiteren Gründe für die
Zufriedenheit bestehen.