Arbeitszeit

Arbeitszeit

Jahresplanung der Arbeit von Diakonen und Diakoninnen in Gemeinden, Regionen, Kirchenkreisen – Verfahrensvorschlag

In der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers  arbeiten Mitarbeitende in unterschiedlichen Beschäftigungssystemen: privatrechtlich Beschäftigte, öffentlich rechtlich Beschäftigte und ehrenamtlich Mitarbeitende. Diese Systeme sind nicht in jeder Hinsicht vergleichbar. Unterschiede ergeben sich z. B. in der Regelung der Arbeitszeit.

Diakone und Diakonen der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers  sind privatrechtlich beschäftigte Mitarbeitende. Die Arbeitszeit wird durch den TV-L in Verbindung mit der Dienstvertragsordnung geregelt. Darin ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf 38,5 Stunden bei einer 5-Tage-Woche festgelegt (siehe dazu § 6 TV-L in Verbindung mit § 11 DienstVO). Überstunden und Freizeitausgleich sind in § 12 und Anlage 8 der DienstVO geregelt.

  • Diese Regelungen finden sich im öffentlich rechtlichen System in dieser Form nicht wieder.
  • Ehrenamtliche stellen ihre Freizeit für die kirchliche Arbeit zur Verfügung.

Daher kann es insbesondere bei Fragen zu Überstunden und Freizeitausgleich Verständigungsschwierigkeiten zwischen Mitarbeitende geben, die nach den unterschiedlichen Systemen in der Kirche arbeiten.