Fort- und Weiterbildung

Fort- und Weiterbildung sind im Evangelischen Verständnis der Kirche begründet. Sie dienen zum einen zur Aktualisierung vorhandenen Wissens, zum anderen um zusätzliche Qualifikationen zu erwerben. Außerdem dienen sie der Reflexion und Weiterentwicklung der eigenen Arbeit. Mitarbeitende haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zur Fortbildung.

Entscheidungen zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sollen im Jahresgespräch getroffen werden.

Für die Beantragung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sollten den Mitarbeitenden die Verfahren zur Kenntnis gegeben werden.

Fortbildungen

Fortbildungen dienen der Aktualisierung und Anpassung vorhandener Kenntnisse, um die je vorhandene Arbeitssituation gut zu bewältigen. Der Diakon/die Diakonin spricht die geplanten Fortbildungen rechtzeitig mit dem Anstellungsträger ab. Die Genehmigung der Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen obliegt dem Anstellungsträger. Er kann die Befugnis zur Genehmigung delegieren.

Die vielfältigen Fortbildungsangebote der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers werden jährlich im Fortbildungskalender aufgenommen.

Weiterbildungen

Weiterbildungen dienen dazu, zur vorhandenen beruflichen Qualifikation zusätzliche Qualifiaktionen zu erwerben. Weiterbildungen finden meistens über einen längeren Zeitraum statt. Manchmal schließen sie mit einem Zertifikat ab.

In der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers sind solche Weiterbildungen z. B. im Bereich der Seelsorge (KSA), des Fundraisings, dem Ehrenamtlichenmanagement zu finden. 

Besondere Formen der Fort- und Weiterbildung

  • Coaching und Supervision
  • Personalberatung
  • Studiensemester
  • Haus Inspiratio