Rechtsgrundlagen

Berufsbild der Diakonin bzw. des Diakons in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers

Das Berufsprofil von Diakon*innen in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers ist im Diakoninnengesetz von 2023 beschrieben. Dieses Gesetz ist im Nachgang eines Konsultationsprozesses zum Berufsbild entwickelt worden. Ziel war es u.a. den Beruf zukunftsfähig und in seiner inhaltlichen Ausrichtung deutlich umrissen zu beschreiben.

Rechtsgrundlagen für den Dienst der Diakonin bzw. des Diakons in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers

Die relevanten Aspekte des Berufs Diakon*in sind im Kirchengesetz über den Dienst der Diakoninnen und Diakone in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers (Diakoninnengesetz - DiakG) vom 21. Dezember 2023 und der entsprechenden Rechtsverordnung geregelt.

Tarifvertragliche Fragen (z.B. zu Eingruppierung, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, u.a.) sind in der Dienstvertragsordnung hinterlegt.

Zeitausgleich nach Freizeitmaßnahmen

Der Zeitausgleich nach Freizeitmaßnahmen ist in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers Anlage 8 der Dienstvertragsordnung geregelt.

Anlage 8 DienstVO

Empfehlung zur Fortbildung

Fortbildung ist integraler Bestandteil der Berufstätigkeit in der Kirche und gehört zu den Dienstpflichten. Alle in der Kirche beruflich Tätigen haben sich fortzubilden. Die Anstellungsträger haben sie dabei zu unterstützen.

Außerdem ist Fort- und Weiterbildung auch ein wesentlicher Baustein der Personalentwicklung dar. Insbesondere Weiterbildung ermöglicht die Erschließung weiterer Tätigkeitsfelder. Die Landeskirche führt daher (nach §12 Diakoninnengesetz) regelmäßige Gespräche zur beruflichen Entwicklung mit Diakon*innen.