Auf einer neuen Stelle

EINSEGNUNG

Diakonisch-gemeindepädagogisch Mitarbeitende werden in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers zum Diakon bzw. zur Diakonin durch diie Regionalbischöfin bzw. den Reginalbischof eingesegnet.

Diese Regelung ist in §5 Diakoninnengesetz beschrieben.

Verfahren der Einsegnung

Vor der Einsegnung werden die Berufspraktikanten und Berufspraktikantinnen bzw. die Diakone und Diakoninnen im Anerkennungsjahr zu einer Einsegnungsvorbereitungszeit eingeladen. Einladende ist die Beauftragte für Diakone und Diakoninnen.

Die Einsegnungsvorbereitungszeit ist eine Kooperation zwischen Landeskirche, Hochschule, den Diakoniegemeinschaften der hannoverschen Landeskirche und der Beauftragten für Diakone und Diakoninnen.

Die Teilnehmenden erhalten in diesem Seminar alle für die Einsegnung relevanten Informationen.

Die nebenstehende Handreichung (siehe Download) erläutert das Verfahren zur Einsegnung.

Der Einsegnungsgottesdienst

Die Einsegnung erfolgt mit Zustimmung des Landeskirchenamtes in der Regel in einem öffentlichen Gottesdienst einer Kirchengemeinde. Der Einsegnungsgottesdienst wird nach der Agende für Evangelisch-lutherische Kirchen und Gemeinden, Band IV, gestaltet.

Siehe dazu auch Gottesdienstbuch 

ausführliche Informationen

zur Einsegnung inkl. rechtlichem Hintergrund, Antragsformular, FAQ und Liturgie des Einsegnungsgottesdienstes:

EINARBEITUNG

Der Einarbeitung neuer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wird zuweilen nur geringe Beachtung geschenkt. Gleichwohl sind eine herzliche Willkommenskultur und eine gute fachliche Einarbeitung die Basis für die weitere Zusammenarbeit.

Wissenstransfer

Ein gezielter Wissenstransfer kann dazu beitragen, einem neuen Mitarbeiter bzw. einer neuen Mitarbeiterin eine gute Orientierung in der Anfangsphase zu verschaffen.

Einleitende Informationen für eine sinnvolle Wissensweitergabe und ein Wegweiser für Wissenstransfer bereits vor der Neuanstellung von Diakonen und Diakoninnen gibt die Broschüre "wissen-würdigen-weitergeben".

Checkliste für den Arbeitgeber

Die Einführung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt insbesondere in der Verantwortung der Vorgesetzten. Eine Checkliste zur erfolgreichen Einarbeitung eines neuen Mitarbeiters bzw. einer neuen Mitarbeiterin kann als Gerüst dienen.

Das nebenstehende Beispiel sollte für die je eigene Situation überarbeitet werden.

DIENSTANWEISUNG

In den ersten drei bis sechs Monaten nach Dienstbeginn erstellt der Arbeitgeber in Absprache mit dem Diakon oder der Diakonin eine Dienstanweisung.

Als Basis für die Dienstanweisung sollte die Stellenbeschreibung dienen.  

Die Landeskirche hat mit den jeweiligen Fachreferenten und Fachreferentinnen Musterdienstanweisungen für verschiedene Arbeitsfelder erarbeitet. Es liegen Musterdienstanweisungen vor, und zwar

  • die allgemeine Musterdienstanweisung, z. B. für die Arbeit in Kirchengemeinden, Regionen und Kirchenkreis, Projekten, schulkooperierende Arbeit, etc.
  • Diakone und Diakoninnen im Kreisjugenddienst und Kreisjugendwarte und Kreisjugendwartinnen
  • Diakone und Diakoninnen in der Krankenhausseelsorge
  • Diakone und Diakoninnen in der Altenseelsorge

Die Dienstanweisungen müssen an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.

Die Dienstanweisung wird vom Anstellungsträger erlassen. In Einzelfällen kann der Anstellungsträger ein anderes Gremium bevollmächtigen, die Dienstanweisung zu erstellen. Es ist ein Hinweis in der Dienstanweisung aufzunehmen, wenn eine Bevollmächtigung erteilt wurde. 

FORTBILDUNG IN DEN ERSTEN AMTSJAHREN

Für die berufliche Anfangsphase bietet die Landeskirche Diakonen und Diakoninnen das verpflichtende Angebot der Fortbildung in den ersten Amtsjahren (FEA) .

Die FEA ist eine Einrichtung der Landeskirche und dem Pastoralkolleg Loccum angegliedert. Sie ist berufsübergreifend ausgerichtet.

Die FEA fördert mit ihren Angeboten die Einübung und Erweiterung der beruflichen Fertigkeiten. Sie verhilft zu einer kritischen Reflexion der eigenen beruflichen Praxis und trägt über die Vermittlung von theoretischen und praktischen Schwerpunkten zur fachlichen Qualifizierung derjenigen bei, die ihren Dienst in unserer Landeskirche aufgenommen haben.

DAS JAHRESGESPRÄCH

„Jahresgespräche bieten die Möglichkeit, über die normale Kommunikation in Dienstgesprächen hinaus konzentriert und zielgerichtet die Arbeit, die Fähigkeiten und die Möglichkeiten der Mitarbeiten zu würdigen, gemeinsam zu reflektieren und die Eigenverantwortlichkeit zu stärken." (Landesbischof Ralf Meister)

Im  Jahresgespräch kann die Arbeit neu ausgerichtet und neue Ideen entwickelt werden, die in Zielvereinbarungen einfließen können.

Jahresgespräche sind Vier-Augen-Gespräche und werden mit dem Diakon oder der Diakonin von einem Vertreter oder einer Vertreterin des Anstellungsträgers geführt. Die Aufgabe kann delegiert werden. In der Dienstanweisung des Diakons bzw. der Diakonin wird festgehalten, wer die Jahresgespräche führt.

Für das Führen der Jahresgespräche werden die Leitenden geschult und regelmäßig gecoacht.